Aktualisierung bezüglich REACH (zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung -EG- Nr. 1907/2006, ECHA-Veröffentlichung vom 06.02.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von ECHA (European Chemicals Agency) veröffentlichte o.g. Änderung zum Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe („Authorisation List“), in welchem Substanzen gelistet werden, deren Nutzung langfristig verboten ist, führte zu einer unklaren Situation. Die dort genannten Substanz-Gruppen Natriumperborat, Perborsäure, Natriumsalz und Natriumperoxometaborat sind nicht Borsäure und Borax, die in einigen Dochtpräparationen noch eingesetzt werden und nach wie vor in der SVHC (Substance of Very High Concern) Liste enthalten sind.
Die aktuelle ECHA Veröffentlichung hat daher auf Dochte bezogen keine direkte Relevanz für Kerzenhersteller. Sie können weiterhin – wie in der Vergangenheit – alle Dochte bestellen und verarbeiten.
Gleichwohl scheint es, dass ECHA beabsichtigt, die Nutzung bestimmter Substanzen zu verbieten und dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis Borsäure und Borax auch davon betroffen sind. Die jüngste Aufnahme von Substanzen in die “Authorisation List” (vom 06.02.2020) lässt uns erahnen, in welchem Zeitraum ein komplettes Verbot, Komponenten zu verkaufen, die diese Substanzen beinhalten, zukünftig wirksam werden könnte – dies ist das sog. „Sunset Date“ – z.B. 27. Mai 2023.
Auch wenn die Aufnahme von Borsäure und Borax in die „Authorisation List“ zukünftig erfolgen sollte, werden wahrscheinlich Jahre vergehen, bis ein komplettes Verbot wirksam wird (=nach dem sog. Sunset Date). Trotzdem sollten wir jetzt gemeinsam handeln.
Am 1. Juli 2015 wurden Borsäure und Borax durch ECHA in die SVHC-Liste aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte WEDO bereits begonnen, an der Entwicklung alternativer Präparationen zu arbeiten. Heute können wir Docht-Alternativen für alle Kerzenanwendungen (Arten, Materialien etc.) anbieten, die frei von diesen Substanzen sind.
In den nächsten Wochen werden wir Sie kontaktieren, um darüber zu informieren, welche der von Ihnen bezogenen Dochte noch Borsäure und Borax enthalten. Abhängig vom Kerzentyp erhalten Sie entsprechende Dochtmuster von uns. Nachdem Ihre Versuche mit diesen Dochtmustern abgeschlossen und für gut befunden wurden, können wir mit der Umstellung auf die alternativen Dochte beginnen.
Bis wann es Kerzenherstellern noch möglich sein wird, Kerzen mit borhaltigen Dochten verkaufen zu können oder bis wann Einzelhändler diese noch zum Verkauf anbieten dürfen, ist aus dem derzeitigen Wortlaut der Verordnung nicht zu entnehmen. Da wir jedoch damit rechnen, dass die Bemusterung und Ihre Testversuche in den nächsten Monaten abgeschlossen werden können, dürfte dies für Sie nicht relevant sein.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gutberlet, Dirk Kornfeld, Stefan Bauer & Steven West