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I. Vertragsabschluss

Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer nachfolgenden Lieferbedingungen. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung zustande.
Alle Verträge werden nur für bestimmte Lieferungstermine, Mengen, und Sorten abgeschlossen. Sämtliche Preise sind freibleibend, d.h. bei einer Veränderung der bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Kosten können sich die Preise entsprechend erhöhen.
Abweichungen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur im beiderseitigen Einverständnis zulässig. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Einkaufsbedingungen des Bestellers, soweit diese mit unseren Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, werden nicht anerkannt. Derartige Bedingungen werden nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

II. Preise, Liefermengen und Teillieferungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Preise auf Grundlage des Gewichtes berechnet.
Bei Lieferverträgen können aus technischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 v. H. nicht beanstandet werden.
Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Für diese sind die Preise neu zu vereinbaren.
Bei Produkten, welche aus technischen Gründen auf Hülsen aufgebracht sind, werden diese bei der Berechnung der Preise mitberücksichtigt.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Hierbei werden die tatsächlich gelieferten Mengen von der vertraglich vereinbarten Gesamtmenge abgezogen.
Teilmengen müssen, falls sich aus dem Vertrag nichts anders ergibt, spätestens 2 Wochen vor der gewünschten Lieferzeit durch den Besteller abgerufen werden.
Wird die Ware durch den Besteller nicht rechtzeitig abgerufen, so können wir für den Abruf eine angemessene Nachfrist setzen und sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Wird die Frist nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, entweder den noch nicht abgerufenen Teil des Gesamtauftrages nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessenlage des Käufers nach Anzeige durch uns selbst anzubieten, vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

III. Versand und Gefahrübergang

Der Versand der Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch sofern wir uns schriftlich bereit erklären, die Kosten der Zusendung übernehmen.
Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.
Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden wird nur auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers vorgenommen.

IV. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
Die Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 30 Tagen, vom Tage der Rechnungsstellung an gerechnet, ohne jeden Abzug fällig.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzubehalten und nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, gelten erst dann als geleistete Zahlung, wenn sie eingelöst werden. Sämtliche Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Laufzeit der Wechsel darf 3 Monate nicht überschreiten.
Wird uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt – egal, wann diese tatsächlich eingetreten ist – so können wir Vorauszahlungen und Sicherheiten verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung dieses Verlangens verweigern. Dasselbe gilt, wenn der Besteller nach Vertragsschluss mit der Erfüllung anderer Pflichten, egal aus welchem Rechtsgrund, in Verzug gerät. Bei Weigerung des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

V. Ausführung der Lieferungen

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der angegebenen Kalenderwoche erfolgt, sofern nicht schriftlich ein genaues Lieferdatum vereinbart wurde.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Ware bei Abholung durch den Kunden rechtzeitig bereitgestellt wurde.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können.
Verlängert sich aus den oben genannten Gründen die Lieferfrist, so kann der Besteller keine Ansprüche hieraus geltend machen. Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Pflichten des Bestellers. In einem derartigen Fall wird der Besteller uns unverzüglich von den zu Grunde liegenden Umständen in Kenntnis setzen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, insbesondere auch, bis die Wechselhaftung aus allen laufenden Geschäften erloschen ist.
Verarbeitung und Umbildung unserer Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die von uns gelieferte Sache mit Sachen anderer Lieferanten oder mit Sachen, die im Eigentum des Bestellers stehen, fest verbunden oder vermischt, so entsteht Miteigentum von uns an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes.
Solange unser Vertragspartner nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte werden – beim Weiterverkauf nach Verarbeitung und Vermischung nur anteilig – vom Käufer bereits heute sicherungshalber an uns abgetreten.
Das Recht zur Verarbeitung oder Weiterveräußerung besteht bis zum Widerruf durch uns und erlischt automatisch, sobald ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wird.
Die Pfändung der Vorbehaltsware oder deren Rücknahme aufgrund des Eigentumsvorbehalts bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Käufer.
Die Ware ist vom Käufer ausreichend gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser und sonstige Schäden zu versichern.

VII. Mängel der gelieferten Ware

Der Besteller darf die gelieferte Ware erst verarbeiten, wenn er anhand der von uns zur Verfügung gestellten Proben Versuche, hinsichtlich der Qualität und Geeignetheit, für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck durchgeführt hat.
Eine Beschaffenheitsvereinbarung oder eine Garantie für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware geben wir nicht, es sei denn, Abweichendes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt jeder Lieferung vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie uns bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, bei anderen Mängeln spätestens innerhalb von 10 Werktagen schriftlich und unter genauer Bezeichnung des gerügten Mangels mitgeteilt werden. Obliegenheiten des Bestellers nach §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität und Aufmachung können nicht beanstandet werden.
Ist die durch uns gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.
Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Besteller, soweit es sich um einen erheblichen Mangel handelt, vom Vertrag zurücktreten, oder Minderung des Preises verlangen.
Beanstandete Ware darf nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zurückgesandt werden. Wenn jedoch, auf eine unter Androhung der Rücksendung vorgebrachte Reklamation, innerhalb 10 Tagen keine Antwort erfolgt, so ist der Käufer zur Rücksendung der Ware berechtigt; die Mängelrüge des Käufers ist damit noch nicht anerkannt.
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr nach Gefahrübergang gemäß Ziff. IV dieser Bedingungen, sofern nicht das Gesetz längere Fristen vorsieht, insbesondere wegen möglicher Rückgriffsansprüchen des Bestellers gemäß §§ 478, 479 BGB.
Für etwaige Schadensersatzansprüche gilt Ziff. VIII.

VIII. Haftungsbeschränkung

Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, haften wir – auch für unsere Erfüllungsgehilfen- nur, sofern uns zumindest grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Diese Einschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird sowie bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

IX. Datenschutz

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten in unserer EDV- Anlage zu speichern und im Rahmen des Erfordernisses der Abwicklung des Geschäftsverhältnisses zu verarbeiten. Eine nähere Ausführung erhalten Sie hier.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist das Werk in Nettetal.
Gerichtsstand ist – je nach Streitwert – das Amtsgericht Nettetal bzw. das LG Krefeld. Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand Klage zu erheben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Besteller seinen Sitz im Ausland und erfolgt die Lieferung ins Ausland, so kommt zunächst das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 – ergänzend deutsches Recht, zur Anwendung.

XI. Sonstiges

Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedsstaaten hat uns der Käufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Unterlässt er dies, so hat er zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns abzuführenden, gesetzlichen Umsatzsteuerbetrag zu erstatten.
Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

gültig ab 23.12.2008

Neuheit: der Wedo-Dochtkonfigurator

Um bestmögliche Brennergebnisse zu gewährleisten, muss der Docht auf das gewünschte Kerzensystem abgestimmt werden. Mit unserem Dochtkonfigurator definieren Sie die Kerze und wir eine Auswahl an geeigneten Dochten.

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Postfach 25 46, 41312 Nettetal

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